LEHRLINGSMEDIATION

 

Lehrlingsmediation (§ 15a BAG) – rasche Klärung, bevor es eskaliert

 

Wenn es im Lehrverhältnis knirscht, zählt eines: früh, klar und professionell handeln. Lehrlingsmediation ist der strukturierte Weg, Konflikte zwischen LehrbetriebLehrling zu klären – mit dem Ziel, die Ausbildung zu stabilisieren. Und wenn eine Fortsetzung realistisch nicht mehr möglich ist: die Situation geordnet,sauber und ohne unnötige Nebenfolgen zu beenden.

 

Warum Lehrlingsmediation für Lehrbetriebe so wertvoll ist

Viele Lehrverhältnisse scheitern nicht an „Unwillen“, sondern an Missverständnissen, Kommunikationsbrüchen und ungeklärten Erwartungen. Genau hier setzt Lehrlingsmediation an: Sie bringt die relevanten Personen an einen Tisch, sortiert die Themen, schafft klare Regeln und macht aus Emotionen wieder Handlungsfähigkeit. Das Ergebnis ist entweder eine tragfähige Fortsetzung – oder eine professionelle Klärung, die Eskalation, Krankenstände, Rufschäden und teure Folgekonflikte minimiert.

 

Gesetzlicher Rahmen: Ende 1. und Ende 2. Lehrjahr – und die Mediation davor

§ 15a BAG eröffnet Lehrbetrieb und Lehrling eine außerordentliche Auflösung zum Ende des ersten Lehrjahres (Ende des 12. Lehrmonats). Bei Lehrberufen mit drei, dreieinhalb oder vier Jahren Lehrzeit zusätzlich auch zum Ende des zweiten Lehrjahres (Ende des 24. Lehrmonats).  

 

Wichtig für Lehrbetriebe: Die außerordentliche Auflösung durch den Lehrberechtigten ist grundsätzlich nur wirksam, wenn vor der Auflösung ein Mediationsverfahren durchgeführt und beendet wurde; diese Voraussetzung fällt nur weg, wenn der Lehrling die Teilnahme am Mediationsverfahren schriftlich ablehnt.  

 

Wofür Lehrlingsmediation in der Praxis genutzt wird

Typische Anlässe sind:

– Kommunikation und Umgangston im Betrieb

– Leistungs- und Erwartungsdifferenzen (Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Lernfortschritt)

– Konflikte im Team, Spannungen mit Ausbildnerinnen, Ausbildnern oder Kolleginnen, Kollegen

– Unklarheit „Ausbildung vs. Hilfstätigkeiten“ (Rollenkonflikt)

– Schnittstelle Berufsschule – Betrieb – Elternhaus

– „Es passt nicht mehr“: Vertrauensverlust, wiederkehrende Eskalationen, fehlende Perspektive

 

Mein Zugang: lösungsorientiert, unternehmenspraktisch, lehrlingsgerecht

Lehrlingsmediation verlangt Feingefühl – und gleichzeitig klare Führung des Prozesses. Ich arbeite mit einem straffen, nachvollziehbaren Ablauf: kurze Vorabklärung, dann ein fokussiertes Mediationsgespräch mit klaren Themenblöcken, abschließend konkrete, überprüfbare Vereinbarungen. Das Ziel ist stets eine Lösung, die im Betriebsalltag funktioniert: Zuständigkeiten, Regeln der Zusammenarbeit, Feedback- und Ausbildungsmodus, Eskalationswege – und ein realistischer Zeitplan, dernicht „auf dem Papier“ endet.

 

Teilnehmerinnen und Teilnehmer

Je nach Fallkonstellation sind typischerweise dabei:

– der Lehrling (bei Minderjährigkeit auch die gesetzliche Vertretung)

– der Lehrberechtigte und/oder verantwortliche Personen im Betrieb (z. B. Ausbildnerin, Ausbildner)

– auf Wunsch des Lehrlings: eine Vertrauensperson  

 

Wenn der Betrieb „eine klare Trennung“ will

Manchmal ist die Fortsetzung nicht mehr sinnvoll – weder fachlich noch menschlich. Auch dann ist Lehrlingsmediation der professionellste Weg: Sie schafft einen Rahmen, in dem die Entscheidung geordnet vorbereitet wird, die Kommunikation nicht weiter entgleist und die nächsten Schritte sauber geklärt werden. Für Lehrbetriebe ist das der kürzeste Weg zu einer belastbaren Lösung ohne unnötige Nebenkriegsschauplätze.

 

So starten Sie

Schicken Sie mir kurz: Lehrberuf, Lehrzeitbeginn, aktueller Lehrmonat, ob Ende 1./2. Lehrjahr im Raum steht, und zwei Terminvorschläge. Details werden nicht per E-Mail „ausdiskutiert“, sondern strukturiert im passenden Setting geklärt. Ziel ist Geschwindigkeit, Klarheit und ein Ergebnis, das trägt.