Schwerpunkt

Lehrlingsmediation nach § 15a BAG

Porträt von Dr. Nikolaus Grem

Worum es geht

Wenn ein Lehrverhältnis an seine Grenzen kommt, braucht es Klarheit über den weiteren Weg.

Die Lehrlingsmediation ist ein gesetzlich vorgesehenes Verfahren im Zusammenhang mit der außerordentlichen Auflösung eines Lehrverhältnisses.

Sie schafft einen strukturierten Rahmen, in dem Lehrbetrieb und Lehrling klären können, ob und unter welchen Voraussetzungen das Lehrverhältnis fortgesetzt werden kann – oder ob eine Beendigung für die Beteiligten die tragfähigere Entscheidung ist.

Konfliktsituation

Wenn ein Lehrverhältnis nicht mehr funktioniert

Konflikte im Lehrverhältnis entstehen selten durch ein einzelnes Ereignis.

Häufig haben sich Schwierigkeiten über längere Zeit aufgebaut: wiederkehrende Konflikte im Arbeitsalltag, Fehlzeiten, Leistungsprobleme oder negative Beurteilungen in der Berufsschule, enttäuschte Erwartungen oder ein zunehmend belastetes Verhältnis zwischen dem Lehrling, den Ausbilderinnen und Ausbildern sowie dem Betrieb. Mit zunehmender Dauer kann der Konflikt über die unmittelbar Beteiligten hinausreichen und auch die Zusammenarbeit im betrieblichen Umfeld belasten.

Die Mediation

Klarheit für die weitere Entscheidung

Die Mediation bringt Klarheit darüber, wie dieser Scheidepunkt erreicht wurde.

Sie bietet einen geschützten Rahmen für gegenseitigen Austausch und Verständigung. Lehrbetrieb und Lehrling können ihre jeweilige Sicht auf den Konflikt darstellen und einander wieder unmittelbar begegnen.

Dr. Nikolaus Grem führt und strukturiert diesen Prozess. Geklärt wird, welche unterschiedlichen Wahrnehmungen und Erwartungen bestehen und ob eine tragfähige Grundlage für die Fortsetzung des Lehrverhältnisses vorhanden ist.

Beauftragung und Vorbereitung

Organisation der Mediation

Für die Beauftragung und Terminabstimmung ersuchen wir um folgende Angaben:

Lehrverhältnis

Lehrberuf, Beginn der Lehrzeit, aktueller Lehrmonat und aktueller Stand des Lehrverhältnisses.

Lehrling

Name, Alter, Minder- oder Volljährigkeit sowie die Information, ob der Lehrling mit der Durchführung einer Mediation einverstanden ist. Bei minderjährigen Lehrlingen ist auch die gesetzliche Vertretung einzubeziehen.

Lehrbetrieb

Name, Anschrift und Branche des Unternehmens, Ansprechperson und Rückrufnummer sowie die Personen, die seitens des Unternehmens an der Mediation teilnehmen.

Termin und Dauer

Konkrete Terminvorschläge sowie ungefähr 60 bis 90 Minuten für das Mediationsgespräch.

Ort und Rahmen

Im Unternehmen wird ein Raum benötigt, in dem die Mediation ungestört stattfinden kann.

Fragen zum Verfahren

Für Fragen zur Organisation und zum Ablauf der Mediation stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Verbindliche Auskünfte zu den gesetzlichen Voraussetzungen, erforderlichen Mitteilungen und einzuhaltenden Fristen erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer.

Kontakt & Termin­vereinbarung

Susanne Grem
Sekretariat & Terminvereinbarung
+43 676 88 77 88 99 office@mediationgrem.com
Dr. Nikolaus Grem
eingetragener Mediator
+43 676 88 77 88 77 office@mediationgrem.com
Niederösterreich · Burgenland · Tirol
Eingetragener Mediator seit 2016 Eintrag beim Bundesministerium für Justiz ↗