Lehrverhältnis
Lehrberuf, Beginn der Lehrzeit, aktueller Lehrmonat und aktueller Stand des Lehrverhältnisses.
Schwerpunkt
Worum es geht
Die Lehrlingsmediation ist ein gesetzlich vorgesehenes Verfahren im Zusammenhang mit der außerordentlichen Auflösung eines Lehrverhältnisses.
Sie schafft einen strukturierten Rahmen, in dem Lehrbetrieb und Lehrling klären können, ob und unter welchen Voraussetzungen das Lehrverhältnis fortgesetzt werden kann – oder ob eine Beendigung für die Beteiligten die tragfähigere Entscheidung ist.
Konfliktsituation
Konflikte im Lehrverhältnis entstehen selten durch ein einzelnes Ereignis.
Häufig haben sich Schwierigkeiten über längere Zeit aufgebaut: wiederkehrende Konflikte im Arbeitsalltag, Fehlzeiten, Leistungsprobleme oder negative Beurteilungen in der Berufsschule, enttäuschte Erwartungen oder ein zunehmend belastetes Verhältnis zwischen dem Lehrling, den Ausbilderinnen und Ausbildern sowie dem Betrieb. Mit zunehmender Dauer kann der Konflikt über die unmittelbar Beteiligten hinausreichen und auch die Zusammenarbeit im betrieblichen Umfeld belasten.
Die Mediation
Die Mediation bringt Klarheit darüber, wie dieser Scheidepunkt erreicht wurde.
Sie bietet einen geschützten Rahmen für gegenseitigen Austausch und Verständigung. Lehrbetrieb und Lehrling können ihre jeweilige Sicht auf den Konflikt darstellen und einander wieder unmittelbar begegnen.
Dr. Nikolaus Grem führt und strukturiert diesen Prozess. Geklärt wird, welche unterschiedlichen Wahrnehmungen und Erwartungen bestehen und ob eine tragfähige Grundlage für die Fortsetzung des Lehrverhältnisses vorhanden ist.
Beauftragung und Vorbereitung
Für die Beauftragung und Terminabstimmung ersuchen wir um folgende Angaben:
Lehrberuf, Beginn der Lehrzeit, aktueller Lehrmonat und aktueller Stand des Lehrverhältnisses.
Name, Alter, Minder- oder Volljährigkeit sowie die Information, ob der Lehrling mit der Durchführung einer Mediation einverstanden ist. Bei minderjährigen Lehrlingen ist auch die gesetzliche Vertretung einzubeziehen.
Name, Anschrift und Branche des Unternehmens, Ansprechperson und Rückrufnummer sowie die Personen, die seitens des Unternehmens an der Mediation teilnehmen.
Konkrete Terminvorschläge sowie ungefähr 60 bis 90 Minuten für das Mediationsgespräch.
Im Unternehmen wird ein Raum benötigt, in dem die Mediation ungestört stattfinden kann.
Für Fragen zur Organisation und zum Ablauf der Mediation stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Verbindliche Auskünfte zu den gesetzlichen Voraussetzungen, erforderlichen Mitteilungen und einzuhaltenden Fristen erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer.