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Haltung &
Arbeitsweise

Konflikt verengt den Blick. Mediation schafft wieder Handlungsspielraum.

Menschenbild

Der Mensch im Konflikt

Ein Konflikt ist mehr als die Auseinandersetzung über eine Sache.

Mit zunehmender Eskalation verändert sich die Wahrnehmung. Standpunkte verhärten sich, Argumente werden wiederholt und verteidigt, die Bereitschaft, sich auf die Sicht des anderen einzulassen, nimmt ab.

Konflikte wirken zugleich auf den Menschen selbst. Anspannung, Angst, Ärger oder das Bedürfnis nach Verteidigung können Verhaltensweisen hervorrufen, die weit über den konkreten Anlass hinausreichen. Frühere Erfahrungen und erlernte Konfliktmuster können in die gegenwärtige Auseinandersetzung hineinwirken.

Der Mensch verliert dadurch nicht seine Fähigkeit zur Selbstbestimmung. Aber sein Handlungsspielraum kann enger werden.

Die Aufgabe des Mediators besteht darin, diesen Raum wieder zu erweitern.

Nicht indem er den Konflikt für die Beteiligten löst, sondern indem er den Prozess so gestaltet, dass wieder Wahrnehmung, Verständigung und eigenverantwortliche Entscheidung möglich werden.

Allparteilichkeit ist mehr als Distanz.

Neutralität und Allparteilichkeit werden häufig gleichgesetzt. Für die Arbeitsweise von Dr. Nikolaus Grem bezeichnen sie unterschiedliche Aspekte professioneller Prozessführung.

Neutralität bedeutet, keine Partei zu vertreten, Argumente nicht nach persönlicher Sympathie zu bewerten und kein eigenes Ergebnis durchsetzen zu wollen.

Allparteilichkeit geht darüber hinaus.

Sie bedeutet, sich jeder Seite zuzuwenden und alle Beteiligten dabei zu unterstützen, die eigene Sichtweise, Interessen und Bedürfnisse so einzubringen, dass sie im Verfahren tatsächlich Gehör finden.

Der Mediator ist damit kein unbeteiligter Beobachter. Er führt einen Prozess, für dessen Fairness er Verantwortung trägt.

Macht gehört zum Konflikt.

Menschen kommen nicht mit denselben Möglichkeiten an einen Tisch.

Institutionelle Stellung, wirtschaftliche Ressourcen, Wissen, Sprache, Erfahrung, soziale Sicherheit oder persönliches Auftreten können erhebliche Machtunterschiede erzeugen.

Allparteilichkeit bedeutet deshalb nicht, Ungleiches formal gleich zu behandeln.

Droht ein Machtgefälle den Prozess zu bestimmen, muss Prozessführung darauf reagieren: durch Strukturierung, Nachfragen, Paraphrasieren, Begrenzung dominierenden Gesprächsverhaltens oder dadurch, ein wahrgenommenes Ungleichgewicht überhaupt erst besprechbar zu machen.

Der Mediator wird dadurch nicht zum Vertreter einer Seite. Er sorgt dafür, dass beide Seiten tatsächlich am Verfahren teilnehmen können.

Dabei bleibt auch die eigene Wahrnehmung zu reflektieren. Die Einschätzung von Machtverhältnissen ist keine vollkommen objektive Messung; auch sie wird durch Erfahrung, Wissen und persönliche Wahrnehmung beeinflusst.

Wie viele Wahrheiten hat ein Konflikt?

Die Mediation braucht keine gemeinsame Wahrheit über die Vergangenheit.

Menschen können dasselbe Geschehen unterschiedlich erlebt, erinnert und bewertet haben. Für den einen kann eine Handlung Ausdruck von Respektlosigkeit gewesen sein, für den anderen eine sachlich notwendige Entscheidung. Beide können dasselbe Geschehen unterschiedlich wahrnehmen und ihm eine unterschiedliche Bedeutung geben.

Die Aufgabe des Mediators besteht nicht darin, aus diesen unterschiedlichen Wahrnehmungen eine verbindliche Version des Geschehens zu ermitteln.

Das unterscheidet Mediation wesentlich von einem gerichtlichen Verfahren: Der Mediator erhebt keine Beweise und entscheidet nicht, welche Darstellung als wahr zu gelten hat.

Gleichzeitig bedeutet das keine Beliebigkeit. Überprüfbare Tatsachen bleiben überprüfbare Tatsachen.

Mediation nimmt diese unterschiedlichen Wirklichkeiten ernst, ohne entscheiden zu müssen, welche davon die einzig richtige ist.

Arbeitsweise

Prozessführung und Verantwortung

Der Mediator führt das Verfahren. Der Konflikt und die Entscheidung darüber bleiben bei den Parteien.

Der Mediator verfügt im Verfahren über erhebliche Prozessmacht. Er strukturiert Gespräche, stellt Fragen, entschleunigt, unterbricht und beeinflusst mit seiner Prozessführung wesentlich, wie Kommunikation stattfinden kann.

Diese Prozessmacht ist nicht grenzenlos. Mediation beruht auf Freiwilligkeit. Die Beteiligten stimmen der Tätigkeit des Mediators und damit seiner Führung des Verfahrens zu.

Gerade daraus entsteht die Verpflichtung, diese Autorität professionell, reflektiert und allparteilich auszuüben.

Konsens ist kein Erfolgszwang.

Ein Konsens kann ein ausgezeichnetes Ergebnis einer Mediation sein. Er ist jedoch nicht der einzige Maßstab ihres Erfolgs.

Die klassische Mediationslehre stellt häufig den Konsens und die sogenannte Win-win-Lösung in den Mittelpunkt. Das ist als Zielrichtung sinnvoll. Als Erwartung an die Wirklichkeit ist es zu eng gedacht.

Nicht jeder Konflikt lässt sich in eine kreative Lösung verwandeln, bei der alle Beteiligten ihre Interessen vollständig verwirklicht sehen.

Manchmal sind Ressourcen tatsächlich begrenzt. Manchmal stehen Interessen einander entgegen. Manchmal sind Beziehungen so weit belastet, dass nicht mehr eine gemeinsame Idealvorstellung, sondern eine praktikable Regelung für die Zukunft benötigt wird.

Ein Kompromiss ist deshalb kein Scheitern der Mediation.

Wenn die Beteiligten informiert und eigenverantwortlich entscheiden, auf einen Teil ihrer ursprünglichen Forderungen zu verzichten, weil die gefundene Vereinbarung für sie insgesamt tragfähig ist, kann gerade dieser Kompromiss eine vernünftige Konfliktlösung sein.

Mediation findet nicht im Lehrbuch statt. Sie muss sich am wirklichen Leben bewähren.

Versöhnung kann entstehen. Sie ist nicht das Ziel.

Eine Mediation kann dazu führen, dass Menschen einander wieder näherkommen, Verständnis entwickeln oder sich versöhnen. Wenn dies aus dem Prozess entsteht, ist es wertvoll.

Der Mediator hat jedoch nicht die Aufgabe, Versöhnung herbeizuführen.

Mediation ist keine therapeutische Aufarbeitung der Vergangenheit. Sie beschäftigt sich mit Vergangenem, soweit dies erforderlich ist, um den gegenwärtigen Konflikt zu verstehen und eine tragfähige Zukunft gestalten zu können.

Die Vergangenheit muss verstanden werden, soweit sie den Konflikt erklärt. Gestaltet werden kann nur die Zukunft.

Eigenverantwortung braucht Informiertheit.

Die Entscheidung über eine Vereinbarung liegt bei den Parteien. Dazu gehört auch, die rechtlichen, wirtschaftlichen oder sonstigen Folgen einer Entscheidung ausreichend beurteilen zu können.

Der Mediator weist die Beteiligten daher generell darauf hin, sich erforderlichenfalls fachlich und rechtlich beraten zu lassen.

Eine solche Beratung findet außerhalb der Mediation statt und lässt die Entscheidung bei den Beteiligten.

Zur Person

Dr. Nikolaus Grem

Meine berufliche Arbeit bewegt sich seit vielen Jahren an den Schnittstellen von Mediation, Bildung, Beratung und Führung.

Konflikte kenne ich dabei aus unterschiedlichen Perspektiven: als Mediator ebenso wie aus langjähriger Verantwortung für Unternehmen, Bildungseinrichtungen und Organisationen. Diese Erfahrung prägt meinen Blick auf Konflikte – insbesondere dort, wo unterschiedliche Interessen, persönliche Beziehungen, institutionelle Strukturen und Verantwortung aufeinandertreffen.

Meine Arbeit verbindet praktische Erfahrung mit einer vertieften Beschäftigung mit Mediation und Konfliktmanagement, Psychologie und Beratungswissenschaften. Dabei interessiert mich nicht nur, wie Konflikte gelöst werden können, sondern auch, wie Menschen Konflikte wahrnehmen, wie sie sich darin verhalten und unter welchen Bedingungen wieder Verständigung möglich wird.

Seit 2016 bin ich eingetragener Mediator.

Rund zehn Jahre Leben und Arbeiten im arabischen Raum haben darüber hinaus meinen Blick auf unterschiedliche kulturelle Bezugssysteme, Kommunikation und den Umgang mit Autorität und Konflikten geprägt.

Kontakt & Termin­vereinbarung

Susanne Grem
Sekretariat & Terminvereinbarung
+43 676 88 77 88 99 office@mediationgrem.com
Dr. Nikolaus Grem
eingetragener Mediator
+43 676 88 77 88 77 office@mediationgrem.com
Niederösterreich · Burgenland · Tirol
Eingetragener Mediator seit 2016 Eintrag beim Bundesministerium für Justiz ↗